Kreisfahrt
Inhalt der Grundfahraufgabe für den Motorradführerschein:
Der Fahrschüler fährt in einen Kreis mit einem Halbmesser von 4,5 m ein (eine Markierung ist nicht zwingend erforderlich), umrundet diesen mehrfach und verlässt ihn anschließend wieder. Die Kreisfahrt kann nach links oder rechts gefordert werden, auf öffentlichen Straßen jedoch ausschließlich nach links. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass eine deutliche Schräglage entsteht. Eine Rückschau (Spiegel und Schulterblick) ist nur vor dem Einfahren in den Kreis erforderlich.
Fehlerbewertung:
- Starkes Abweichen vom vorgegebenen Halbmesser
- Starkes Abweichen von der Kreisform
- Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von der Fußraste
- Fahren im falschen Gang
- Schräglage ist nicht festzustellen.

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